Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft
Keine Pflicht für Mitgliedsbetriebe des Landesfachverbandes!
Dank einer Vereinbarung des Bundesverbandes Holz und Kunststoff mit den Trägern der SOKA-Bu vom Oktober 2017 bleiben die Innungsbetriebe auch zukünftig vor einer Veranlagung durch die SOKA-Bau gesichert.
Der Landesfachverband unterstützt seine Mitglieder!
Sollten Sie Post von der SOKA-Bau oder von der Agentur für Arbeit bzgl. der Winterbauumlage erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle Ihres Landesfachverbandes. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Martin Braun, Betriebswirtschaftlicher Berater, Tel. (07 11) 1 64 41 24,
braun@schreiner-bw.de