Der Verband als Tarifpartner

Der Verband vertritt die gemeinsamen tarif- und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder. Selbstbestimmt und unabhängig von staatlicher Einflussnahme verhandelt er mit den zuständigen Arbeitnehmerorganisationen über die Gestaltung der Tarifpolitik und die Weiterentwicklung des Tarifrechts. Beim Abschluss von Flächentarifverträgen ist Hauptziel, die Wettbewerbskraft der Betriebe durch Kostenstabilisierung zu stärken.

Aus diesem Grunde bemüht sich der Verband, maßvolle Lohn- und Gehaltstarife sowie eine Flexibilisierung der Arbeitszeit und anderer Arbeitsbedingungen zu erreichen.

Mitgliedsbetriebe erhalten die Texte aller Tarifverträge, Erläuterungen zum Tarifwerk, Formulare für die betriebliche Praxis und aktuelle Informationen. Der Verband berät in allen Fragen des Arbeits- und Tarifrechts.

Der Landesfachverband hat folgende Tarifverträge für seine Mitgliedsbetriebe abgeschlossen:

  • Manteltarifvertrag
  • Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag
  • Ausbildungstarifvertrag
  • Tarifvertrag Sonderzahlung -13 ME
  • Tarifvertrag Vermögenswirksame Leistungen
  • Tarifvertrag Entgeltumwandlung
  • Tarifvertrag Arbeitnehmerüberlassung
  • Erklärung Ausbildung

Diese Verträge können von unseren Mitgliedsbetrieben im Mitgliederbereich heruntergeladen werden.