Sachverständige
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö. b. u. v.) hat ein hohes Maß an Verantwortung, wenn er tätig wird. Sein Wissen, seine Meinung und seine Auffassung zu angefragten Themen müssen fundiert sein, damit eine objektive und korrekte Stellungnahme abgegeben werden kann. Schließlich kann die Aussage für die eine oder andere Partei erhebliche Folgen haben.
Die Voraussetzungen für das Sachverständigenamt, sind in den Sachverständigenordnungen der Handwerkskammern festgelegt. Die Anforderung, im Sinne der Sachverständigenordnung besonders sachkundig zu sein, erfüllt nach der Rechtsprechung nur der Bewerber, der auf dem Gebiet, für das er öffentlich bestellt werden möchte, überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt. Diese fachliche Qualifikation muss durch ein Sachkundefeststellungsverfahren nachgewiesen werden, das der Landesfachverband i.d.R. einmal jährlich durchführt. Außerdem veranstaltet der Verband jährlich eine mehrtägige Fortbildungsveranstaltung.
In unserer Sachverständigen-Suche finden Sie alle ö.b.u.v. Sachverständigen unserer Organisation, nach Handwerkskammer-Bezirken geordnet.