Verwendung des Begriffs „Nachhaltigkeit“ im Schreinerhandwerk

Werbung mit Nachhaltigkeit – Praxishilfe zur EmpCo-Richtlinie

„Wir arbeiten nachhaltig“, „Unsere Möbel sind umweltfreundlich“, „Wir fertigen klimaneutral“ – Betriebe, die mit solchen Aussagen werben, müssen diese künftig belegen können. Mit der Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der Empowering Consumers for the Green Transition-Richtlinie (EmpCo-Richtlinie, EU 2024/825) in nationales Recht umgesetzt. Die neuen Regelungen treten am 27. September 2026 in Kraft und verschärfen insbesondere die Anforderungen an Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Ziel ist es, diese besser vor irreführenden Werbeaussagen und sogenanntem „Greenwashing“ zu schützen.

Die EmpCo-Richtlinie verbietet künftig nicht die Verwendung von Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen grundsätzlich. Sie verbietet lediglich das pauschale Behaupten solcher und verlangt, dass kommunizierte Aussagen künftig konkret, nachvollziehbar und belegbar sind. Das bedeutet, dass gegenüber Verbrauchern die Umweltaussage auf demselben Medium erläutert wird. Und sie verlangt, dass Umweltaussagen nur dann für ein gesamtes Produkt, eine Dienstleistung oder die gesamte Geschäftstätigkeit getroffen werden, wenn sie tatsächlich auf das Ganze und nicht nur auf einzelne Aspekte oder Aktivitäten zutreffen. Die besondere Gefahr dieser Gesetzesänderungen liegt vor allem darin, dass pauschale Aussagen ab Ende September durch Marktbegleiter und Umweltverbände wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können. Ein besonderes Risiko besteht bei weltweit öffentlich zugänglichen Medien wie Webseiten, Onlineshops oder Social-Media-Profilen, da entsprechende Aussagen dort dauerhaft sichtbar und leicht auffindbar sind.

Info: Stephan Euchner, Tel. 07 11 / 1 64 41 -11, euchner@Schreiner-bw.de

Der Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland hat für Betriebe eine Praxishilfe erstellt, die über den Umgang mit der neuen EmpCo-Richtlinie informiert.

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