Sachverständige im Schreinerhandwerk

Sachverständige

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt, daher können sich auch nicht ausreichend qualifizierte Gutachter auf dem Markt betätigen. Um jedoch wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.

In unserer Sachverständigen-Suche sind ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus dem Schreinerhandwerk gelistet.